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BGB § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

BGB § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

[ Auszug: (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. ... ]